Neue Datenschutzverordnung

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse sein Alter und seine
Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System
gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die
personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.


 

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein
grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich
sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Handynummern, WhatsApp einzelner Mitglieder und
Nichtmitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

2. Pressearbeit


Der Verein informiert auf der eigenen Internetseite bzw. facebook-Seite über die Prüfungs-,
Veranstaltungsergebnisse und über besondere Ereignisse.

Das einzelne Mitglied/Nichtmitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das
widersprechende Mitglied/Nichtmitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene
Daten des widersprechenden Mitglieds/Nichtmitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

 

3. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder/Nichtmitglieder


Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung
und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett und
in der Homepage bekannt. Dabei können personenbezogene Daten veröffentlicht werden.

Das einzelne Mitglied/Nichtmitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das
widersprechende Mitglied/Nichtmitglied eine Veröffentlichung am schwarzen Brett/Homepage.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der
Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur
gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden dürfen.

 

4. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des
Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.